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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die jeweilige Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung und zum Zutritt des Festivalgeländes. Der gültige Tagespass gilt für alle Veranstaltungen, die keine Zusatzkarte erfordern. Veranstaltungen die eine Zusatzkarte erfordern sind im Programm (online) extra gekennzeichnet.

 

Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte bzw. die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten der Bühnenbereiche und das Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Das Begehen der Wanderwege, Straßen oder Zugängen um das Festivalgelände und zu den Bühnen erfolgt auf eigene Gefahr. Teilnahme an Stationentheater in unwegsamen Gelände oder an ungewöhnlichen Spielorten erfolgt auf eigene Gefahr. Besucher werden vor der Veranstaltung darüber in Kenntnis gesetzt.

 

Eltern haften für Ihre Kinder. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Alkoholisierte Personen werden nicht zu Veranstaltungen zugelassen.

 

Bei Veranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Für diese und sonstige etwaige Sach- und Körperschäden übernimmt der Veranstalter (Veranstaltungsstätte) die Haftung nur unter der Voraussetzung eines ihn treffenden Verschuldens.

 

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verletzung sowie wegen Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Erstsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

 

Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen ist in Veranstaltungsbereichen untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände.

 

Die Zahlung der Karten und Festivalpässe erfolgt grundsätzlich über unseren Ticketvertieb (eventjet) oder in Bar an der Festivalkassa, im Festivalbüro oder beim Bürgerservice in Litschau.

 

Bezahlte Karten können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden.

 

Verlegungen der Veranstaltungen sind vorbehalten. Rücknahme der Karten bei Verlegung nur bis zum Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin.

 

Festivalpässe berechtigen zum Eintritt ins Festivalgelände, jedoch nicht zu spezifischen Einzelveranstaltungen. Sollte aus Platzmangel bei einem Veranstaltungsort (z.B. alte Post, Feuerwehrhaus, Pelostadel, etc.) kein Zutritt möglich sein, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Die Plätze werden generell nach Eintreffen der Zuschauer bei freier Platzwahl vergeben. Reservieren von Plätzen mit z.B. Kleidungsstücken ist nicht gestattet.

 

Rollenumbesetzungen oder Programmänderungen berechtigen nicht zur Rückgabe der gelösten Karte.

 

Änderungen des Programmablaufs bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

 

Ein Ersatz für nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene Karten oder für abhanden gekommene Karten kann nicht geleistet werden.

 

Ermäßigungen
Die Ermäßigungskarten sind ohne einen die Begünstigung begründeten Lichtbildausweis ungültig. Bei unsachgemäßer Inanspruchnahme einer Karte kann der Unterschiedsbetrag eingehoben oder der Besucher der Vorstellung verwiesen werden. Der Kaufpreis der Karte wird in letzterem Fall nicht rückerstattet.

 

Schlechtwetter
Die Organisatoren sind bemüht, Vorstellungen die unter freiem Himmel stattfinden auch bei zweifelhafter Witterung bzw. bei Regen abzuhalten, weshalb es zu Verzögerungen oder Unterbrechungen bzw. zu Verlegungen an einen wettersicheren Veranstaltungsort kommen kann. Eine Absage oder Verlegung erfolgt grundsätzlich erst vor Beginn am Veranstaltungsort selbst und wird ausschließlich von der Festivalleitung ausgesprochen.
Für Regenbekleidung haben die Besucher*innen selbst zu sorgen.

 

Bild- und Tonaufnahmen
Ton-, Film- bzw. Video- sowie Fotoaufnahmen sind nicht gestattet – auch für den privaten Gebrauch – sind ohne ausdrücklichen Hinweis vor der Veranstaltung nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden in diesem Fall strafrechtlich verfolgt.
Bei Nichtbeachten (vor allem bei Fotografieren mit Blitzlicht!) ist der Veranstalter berechtigt, die Kamera bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten.

 

Inhaber*innen von Karten erteilen ihre ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche, sachliche und territoriale Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens medial verwertet werden dürfen.

 

Stand: 23.07.2018